An alle
Waldbesitzer im
Forstrevier
„Am Untersee“
Sehr geehrter Waldbesitzer
Der
Vorstand des neu gegründeten Forstreviers „Am Untersee“ möchte sie
alle jährlich 2 – 3 mal mit Informationen, Mitteilungen etc. über die
laufenden Geschäfte orientieren. Zugleich wird ihnen die erste
Beitragsrechnung zugestellt mit der Bitte um Überweisung innert 30 Tagen.
Statuten
Die an der Gründungsversammlung vom 27.
September 2011 in Ermatingen genehmigten Statuten sind vom Regierungsrat
des Kantons Thurgau mit RRB Nr. 951 am 20. Dezember 2011 genehmigt worden.
Mit gleichem Beschluss wurden die bisherigen 3 Forstrevierkörperschaften
Berlingen, Ermatingen und Salenstein auf den 01. Oktober 2011 aufgelöst.
Damit sind alle rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und genehmigt.
Um unnötige
Kosten zu sparen verzichten wir auf den Versand der Statuten an alle
Mitglieder. Einzelne Exemplare können aber beim Kassier jederzeit
bestellt werden. Die Statuten,
als auch das Merkblatt bezüglich Rechte und Pflichten der Waldeigentümer,
können auf der Homepage der Gemeinde Fruthwilen (www.fruthwilen.ch
/ Organisationen / Forstrevier am Untersee / Internes) nachgelesen werden.
Zuständigkeiten
Für den öffentlichen und privaten Wald in den Gemeinden Ermatingen + Wäldi
ist wie bisher Revierförster Werner Kreis zuständig. Er leitet den
Forstbetrieb der BG Ermatingen und ist zuständig für die Planung und die
forstlichen Arbeiten. Erreichbar über Tel. 079 412 50 47 oder per Mail
unter forst.ermatingen@bluewin.ch.
Für
den öffentlichen und privaten Wald in den Gemeinden Berlingen, Salenstein
und Raperswilen ist Revierförster Rolf Singer zuständig. Er leitet die
Forstbetriebe der BG Salenstein sowie der PG Berlingen und ist zuständig
für die Planung und die forstlichen Arbeiten. Erreichbar über
Tel. 079 417 44 57 oder per Mail unter singer.r@bluewin.ch.
Weitere Ansprechpersonen sind:
Präsident. Heinz Kasper, Wieslistrasse 16, 8267 Berlingen
Tel. 052 761 27 82
hkasper@hispeed.ch
Kassier:
Peter Wettstein, Bahnhofstr. 14, 8272 Ermatingen
Tel. 071 664 14 63
pw@gropp.ch
Rechten und Pflichten der Waldeigentümer
Jeder Waldbesitzer ist gem. §5 WaldG
Mitglied einer Forstrevierkörperschaft. Damit sind Rechte und Pflichten
verbunden. So braucht es z.B. eine Schlagbewilligung, wer im Wald Bäume fällen
will oder es ist verboten, Waldareal einzuzäunen. Dies und einiges mehr können
sie dem beiliegenden Merkblatt des Kant. Forstamtes entnehmen.
Aufruf
Die Thurgauer Waldeigentümer werden
aufgefordert, ihren Wald zu bewirtschaften und unseren einheimischen
Rundholzverarbeiter mit dem Rohstoff Holz zu versorgen. Unsere Revierförster
beraten sie gerne.
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